Geschäftsordnung Rot-Weiss-Damme

Geschäftsordnung

des Sportvereins Rot-Weiß Damme e.V.

Vorbemerkung:

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie des Vorstandes sind in der Vereinssatzung geregelt.

In § 11 der Satzung (Geschäftsordnung) heißt es, „Die Organisation, die Personal- und Aufgabenstruktur sowie die Arbeitsweise innerhalb der Abteilungen des Vereins werden in der Geschäftsordnung des Vereins geregelt. Diese Geschäftsordnung wird durch einen Beschluss des Vorstandes gemäß § 10 der Satzung aufgestellt, geändert oder ergänzt. Die vom Vorstand beschlossene Geschäftsordnung ist für die Mitglieder des Vereins sowie für alle Personen, die in den Abteilungen des Vereins tätig sind, bindend und zu beachten.“

1 – Allgemein

  1. Alle Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, bezahlen den Mitgliedsbeitrag für Erwachsene.
  2. Ab dem Kalenderjahr 2025 werden von den Trainern / Betreuern und Schiedsrichtern der Mitgliedsbeitrag eingezogen. Mit Nachweis der Tätigkeit über die Abteilungsleiter wird auf Anforderung der Mitgliedsbeitrag erstattet.

2 – Abteilungsvorstand Freiluftsport

Der Abteilungsvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. Abteilungsleiter
  2. Fußballobmann 1. Herren
  3. Fußballobmann 2./3. Herren und Altherren
  4. Fußballobmann Damen
  5. Jugendleiter Mädchen
  6. Jugendleiter A-C Jugend
  7. Jugendleiter D-E Jugend
  8. Jugendleiter F-G Jugend
  9. Kassenwart
  10. Spielleiter
  11. Schiedsrichterobmann

3 – Abteilungsvorstand Hallensport

Der Abteilungsvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. Abteilungsleiter
  2. stellv. Abteilungsleiter
  3. Passwart / Mitgliederwart
  4. stellv. Passwart / Mitgliederwart
  5. Spielwart
  6. stellv. Spielwart
  7. Schiedsrichterwart
  8. stellv. Schiedsrichterwart
  9. Kassenwart
  10. stellv. Kassenwart
  11. Jugendwart
  12. stellv. Jugendwart männlicher Bereich
  13. stellv. Jugendwart weiblicher Bereich



4 – Nutzungsregeln DERSA-SPORTPARK

  1. Es ist ausdrücklich untersagt im Bereich der Kunstrasenplätze Glas mit sich zu führen.
  2. Es ist ausdrücklich untersagt im DERSA-SPORTPARK Hunde mit sich zu führen.
  3. Verursachter Abfall (insbesondere Pizzakarton) ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
  4. Die Kunstrasenplätze sind nur mit geeignetem Schuhwerk zu betreten, Stollenschuhe sind untersagt.
  5. Die beweglichen Tore sind nach dem Spiel- / Trainingsbetrieb wieder an Ihren vorgesehenen Platz zu bringen, damit die Rasenmäher Roboter ungehindert mähen können.
  6. Das Zünden von Pyrotechnik jedweder Art ist strengstens verboten, bei Zuwiderhandlung wird dies in jedem Fall zur Anzeige gebracht!
  7. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Platz- und Hausverbot durch den Vorstand ausgesprochen.
  8. Ergänzend zum gesamten Vorstand des SV Rot-Weiß Damme e.V. sowie der Abteilungsvorstände Freiluftsport sind folgende Personen in der Ausübung des Hausrechts im Namen und in Vollmacht des vorgenannten Vereines vollumfänglich weisungsbefugt: Sergei Sartisson, Michael Thie und Joannis Gertsos.

5 – Nutzungsregeln DERSA-SPORTHALLE

  1. Siehe hier die Benutzungsordnung der Sporthalle.



Sportverein Rot-Weiß Damme e.V.


Beschlussfassung vom 02. Dezember 2024

gez.


Markus Burdiek – 1. Vorsitzender –                                            Carsten Enneking – 2. Vorsitzender –